- Privatrecht (das)
- droit privé
Lexique philosophique allemand-français. D. Seron. 2004.
Lexique philosophique allemand-français. D. Seron. 2004.
Privatrecht — Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen… … Deutsch Wikipedia
Das Litauische Zivilgesetzbuch — (lit. Lietuvos Respublikos civilinis kodeksas, LR CK) ist die umfassende litauische Privatrechtskodifikation und Hauptrechtsquelle des litauischen Zivilrechts. Das Litauische Zivilgesetzbuch löste das vorherige Modellgesetzbuch des sowjetischen… … Deutsch Wikipedia
Privatrecht — (Jus privatum), im objektiven Sinne der Inbegriff derjenigen erzwingbaren Satzungen, die sich auf solche Lebensverhältnisse beziehen, in denen der Mensch als Einzelner seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht; im Gegensatz zum öffentlichen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Das Standesamt — Beschreibung Juristische Zeitschrift Verlag Verlag für Standesamtswesen Erstausgabe 1922 … Deutsch Wikipedia
Das Russische Zivilgesetzbuch — (russisch Гражданский кодекс Российской Федерации, ГК РФ) ist die russische Privatrechtskodifikation und Hauptrechtsquelle des russischen Zivilrechts. Das Russische Zivilgesetzbuch löste das vorherige Modellgesetzbuch des sowjetischen… … Deutsch Wikipedia
Das Russische Zivilkodex — Das Russische Zivilgesetzbuch (russisch Гражданский кодекс Российской Федерации, ГК РФ) ist die russische Privatrechtskodifikation und Hauptrechtsquelle des russischen Zivilrechts. Das Russische Zivilgesetzbuch löste das vorherige… … Deutsch Wikipedia
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Privatrecht — Pri|vat|recht 〈[ va:t ] n. 11; unz.〉 Regelung der Rechtsverhältnisse der Einzelnen u. ihrer wirtschaftl. Zusammenschlüsse sowie des Staates u. a. Körperschaften, soweit sie dem Wettbewerb des Wirtschaftslebens unterliegen * * * Pri|vat|recht, das … Universal-Lexikon
Das Testament — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
internationales Privatrecht — internationales Privatrecht, Abkürzung IPR, die Gesamtheit der Normen, die festlegen, nach welchem Recht ein Tatbestand mit Auslandsberührung zu beurteilen ist (Kollisionsnormen), z. B. ein Vertrag, den ein Deutscher mit einem Franzosen in… … Universal-Lexikon
Internationales Privatrecht (Europäische Union) — Das Internationale Privatrecht der Europäischen Union umfasst die von dieser beschlossenen vereinheitlichenden kollisionsrechtlichen Verordnungen. Von diesen sind bislang die Verordnungen Rom II (außervertragliche Schuldverhältnisse) und Rom I… … Deutsch Wikipedia